JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Bremen > Verkündungsdatum > 02 / 2005
Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Ist Gegenstand der Schenkung des Erblassers ein Grundstück, liegt eine Leistung im Sinne des § 2325 Abs. 3 BGB im Zeitpunkt der Eintragung des Beschenkten im Grundbuch vor, wenn sich der Erblasser nur an einzelnen Räumen des Hauses ein ausschließliches Wohnrecht, an weiteren Räumlichkeiten des Hauses sowie an den gemeinschaftlichen Einrichtungen des Grundstückes ein Mitbenutzungsrecht einräumen lässt und an den übrigen Räumen des Hauses keinerlei Wohn- und Nutzungsrechte behält. |
| Volltext: OLG-BREMEN - Urteil, 4 U 61/04 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Lebt das volljährige - privilegierte - Kind im Haushalt eines Elternteiles, der mangels Leistungsfähigkeit nicht barunterhaltspflichtig ist, und erhält dieser das Kindergeld, so ist das gesamte Kindergeld auf den Barunterhalt anzurechnen. |
| Volltext: OLG-BREMEN - Beschluss, 4 UF 83/04 | |
| Rechtsgebiete: | HGB |
| Leitsatz: | 1. Wird ein Unternehmen, das in seinem Namen die Bezeichnung "Gesellschaft für seemäßige Verpackungen" führt, lediglich damit beauftragt, eine von einem anderen Unternehmen erstellte Holzkiste, in dem sich ein in verschweißter Folie wasserdicht verpacktes Maschinenteil befindet, abzuschrägen, um einen Eisenbahntransport der Kiste auf Gleisanlagen innerhalb Russlands zu ermöglichen, so ist das beauftragte Unternehmen nicht verpflichtet, durch Abplanen dafür Sorge zu tragen, dass während der nachfolgenden Beförderung keine Feuchtigkeit an das Maschinenteil gelangt. 2. Auch wenn das zu befördernde Gut während mehrerer Tage bei dem unter 1. bezeichneten Unternehmen gelagert ist, bevor es dort zum Zweckke der Weiterbeförderung abgeholt wird, treffen dieses Unternehmen nicht die Obliegenheiten eines Absenders. |
| Volltext: OLG-BREMEN - Urteil, 2 U 48/04 | |
| Rechtsgebiete: | UWG 2004 |
| Leitsatz: | Eine unlautere Behinderung von Mitbewerbern im Sinne von § 4 Nr. 10 UWG durch Abwerben von Kunden setzt das Vorliegen besonderer Umstände voraus. Sie sind in der Regel gegeben, wenn sich der Wettbewerber des von einem Dritten begangenen Vertragsbruchs bewusst ist oder mit einem solchen rechnet und in Kauf nimmt, diesen geschäftlich auszunutzen. |
| Volltext: OLG-BREMEN - Beschluss, 4 W 5/05 | |