JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Bremen > Verkündungsdatum > 01 / 2005
Oberlandesgericht Bremen
Entscheidungen 01 / 2005
Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
OLG-BREMEN – Beschluss, 2 W 108/04 vom 28.01.2005
| Rechtsgebiete: | HGB, ZPO, GVG |
| Leitsatz: | 1. Verweist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit einen Rechtsstreit an ein anderes Gericht dieser Gerichtsbarkeit, so hindert dies nicht eine Weiterverweisung in einen anderen Rechtsweg.
2. Ein Mitarbeiter eines Unternehmers ist nicht Handelsvertreter im Sinne des § 84 Abs. 1 HGB, § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG, wenn er vereinbarungsgemäß einem umfassenden, vertragsstrafebewehrten Wettbewerbsverbot unterworfen und vertraglich bei Meidung von Nachteilen auch zur "Bestandspflege" verpflichtet ist. |
| Volltext: OLG-BREMEN - Beschluss, 2 W 108/04 |
OLG-BREMEN – Beschluss, 4 W 1/05 vom 24.01.2005
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Wird zum Zwecke des Ausbaus eines Dachgeschosses dem Grundstückseigentümer Geld zugewandt und bezieht der Zuwendende das ausgebaute Geschoss für die Dauer von fast einem Jahr, so muss er sich auf einen nach dem Auszug geltend gemachten Rückforderungsanspruch die ihm entstandenen Nutzungsvorteile anrechnen lassen. |
| Volltext: OLG-BREMEN - Beschluss, 4 W 1/05 |
OLG-BREMEN – Beschluss, 4 W 33/04 vom 18.01.2005
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Beendet ein Ehegatte die eheliche Lebensgemeinschaft durch Auszug aus einem beiden Eheleuten gemeinsam gehörenden Hausgrundstück, so hat er von diesem Zeitpunkt an die Hauslasten auch dann hälftig zu tragen, wenn der andere Ehegatte diese zuvor allein übernommen hatte, es sei denn, die Eheleute hätten eine davon abweichende Vereinbarung getroffen. |
| Volltext: OLG-BREMEN - Beschluss, 4 W 33/04 |
OLG-BREMEN – Urteil, 4 U 49/04 vom 14.01.2005
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Ein Anspruch auf Unterlassung ehrverletzender Äußerungen besteht nicht, wenn der mit ihnen verbundene Eingriff in das Persönlichkeitsrecht als Ergebnis einer Güter- und Interessenabwägung unter dem Gesichtspunkt der Meinungsäußerungsfreiheit nicht als widerrechtlich anzusehen ist. |
| Volltext: OLG-BREMEN - Urteil, 4 U 49/04 |
Seite: 1 2
Weitere Urteile