JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Bremen > Verkündungsdatum > 11 / 2004
Insgesamt sind 2 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | UWG (Fassung 2004), StGB |
| Leitsatz: | 1. § 284 Abs. 1 des Strafgesetzbuchs ist eine gesetzliche Vorschrift, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln. 2. "Oddset-Sportwetten" sind Glücksspiele im Sinne des § 284 Abs. 1 des Strafgesetzbuchs. 3. Auch derjenige, der ohne im Besitz einer Erlaubnis der zuständigen (deutschen) Behörde zu sein, den Abschluss von "Oddset-Sportwetten" lediglich vermittelt, unterliegt der Strafvorschrift des § 284 Abs. 1 des Strafgesetzbuchs. 4. Die in § 284 Abs. 1 des Strafgesetzbuchs angesprochene Erlaubnis meint eine solche der zuständigen deutschen Behörden; das behauptete oder tatsächliche Vorliegen der Erlaubnis einer Behörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft beseitigt die Strafbarkeit nach dieser Vorschrift nicht. 5. Der Inhalt des § 284 Abs. 1 des Strafgesetzbuchs verstößt auch unter Berücksichtigung der vom Europäischen Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 6. November 2003 - Rechtssache C-243/01 - "Gambelli" - niedergelegten Grundsätze nicht gegen Art. 43 und 49 EGV. |
| Volltext: OLG-BREMEN - Urteil, 2 U 39/04 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, GSiG |
| Leitsatz: | In Höhe der von einem getrenntlebenden Ehegatten bezogenen Grundsicherungsrente ist die Bedürftigkeit und damit der Unterhaltsanspruch entfallen. |
| Volltext: OLG-BREMEN - Urteil, 5 UF 40/04 | |