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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht BremenVerkündungsdatum07 / 2004 

Oberlandesgericht Bremen

Entscheidungen 07 / 2004



Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-BREMEN – Urteil, 2 U 93/03 vom 22.07.2004

Rechtsgebiete:AktG
Leitsatz:Das Mitglied des Vorstands einer zwar gegründeten, aber noch nicht eingetragenen Aktiengesellschaft, das von deren bereits eingeleiteten Werbemaßnahmen Kenntnis hat und es nach Erlass einer einstweiligen Verfügung ablehnt, eine Abschlusserklärung abzugeben, haftet persönlich für die entstandenen Verfahrenskosten, weil es zumindest rechtsgeschäftsähnlich für die noch nicht bestehende Aktiengesellschaft tätig geworden ist.
Volltext: OLG-BREMEN - Urteil, 2 U 93/03



OLG-BREMEN – Beschluss, 4 WF 68/03 vom 19.07.2004

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Eine Mutter, die einem beim Vater lebenden minderjährigen Kind unterhaltspflichtig ist, ist grundsätzlich nicht deshalb von ihrer Obliegenheit zur Ausnutzung ihrer Arbeitskraft durch Ausübung einer Vollzeiterwerbstätigkeit befreit, weil sie ihrerseits ein zwölfjähriges (hier: Geschwister-) Kind betreut.
Volltext: OLG-BREMEN - Beschluss, 4 WF 68/03

OLG-BREMEN – Urteil, 2 U 19/04 vom 08.07.2004

Rechtsgebiete:BGB, AGB-Bank
Leitsatz:1. Erhält ein deutsches Kreditinstitut einen Scheck zur Einziehung, der auf ein bei einer in den Vereinigten Staaten von Amerika ansässigen Bank geführtes Konto gezogen ist, so trifft es in Ermangelung besonderer Hinweise auf eine aus der Sicht ihres Kunden vorhandene besondere Eilbedürftigkeit nicht die Pflicht, den Rücklauf des Schecks, der wegen Auflösung des Kontos des Ausstellers nicht bezahlt worden ist, über das übliche Maß hinaus zu beschleunigen.

2. Ein in das Einziehungsverfahren und auch in den Rücklauf des Schecks einbezogenes in den Vereinigten Staaten von Amerika ansässiges Kreditinstitut ist auch dann nicht als Erfüllungsgehilfe des mit der Einziehung betrauten deutschen Unternehmens anzusehen, wenn das erstgenannte ein abhängiges Unternehmen des letztgenannten ist und dieses damit geworben hat, dass in Amerika ein Konzernunternehmen zur Betreuung der Kunden zur Verfügung stehe.

3. Gegenüber einem vollkaufmännischen Unternehmen, das einen Scheck einreicht, der auf ein in den Vereinigten Staaten von Amerika geführtes Konto gezogen ist, besteht in der Regel keine Verpflichtung des deutschen Kreditinstituts zu Hinweisen auf die in Amerika bestehenden langfristigen Möglichkeiten zur Rückgabe von nicht ordnungsmäßigen (gefälschten) Schecks.
Volltext: OLG-BREMEN - Urteil, 2 U 19/04

OLG-BREMEN – Beschluss, 2 W 34/04 vom 08.07.2004

Rechtsgebiete:InsO
Leitsatz:1. Weist der vorläufige Insolvenzverwalter diejenigen Personen, denen gegenüber der Schuldner offene Forderungen besitzt, schriftlich darauf hin, dass Zahlungen nur noch "auf sein Insolvenz-Treuhand-Konto" bei einem bestimmten Kreditinstitut zu leisten seien, so wird eine zugunsten dieses Kontos vorgenommene Überweisung nicht mit der Gutschrift selbsttätig Bestandteil der Insolvenzmasse.

2. Irrt sich ein Schuldner infolge einer Namensverwechslung über die Höhe der Forderung, die seinem von dem Insolvenzverfahren betroffenen Gläubiger zusteht, und überweist er einen höheren als den geschuldeten Betrag, so richtet sich der Rückforderungsanspruch nicht gegen die Insolvenzmasse, sondern gegen den (vorläufigen) Insolvenzverwalter und ist daher nicht nach § 55 Abs. 1 Nr. 3 InsO zu behandeln.

3. Dem Schuldner, der einen zu hohen Betrag an den (vorläufigen) Insolvenzverwalter überwiesen hat, steht ein gegen letzteren gerichteter, im Wege einer einstweiligen Verfügung sicherbarer Anspruch zu, den überschießenden Teil nicht der Insolvenzmasse zuzuführen.
Volltext: OLG-BREMEN - Beschluss, 2 W 34/04


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