( Angemeldet bleiben?)  

JuraForum.deUrteileOberlandesgericht BremenVerkündungsdatum04 / 2004 

Oberlandesgericht Bremen

Entscheidungen 04 / 2004



Insgesamt sind 3 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-BREMEN – Urteil, 2 U 109/03 vom 15.04.2004

Rechtsgebiete:CMR
Leitsatz:1. Wird in einem Beförderungsvertrag vereinbart, die Ware an einem in der Bundesrepublik Deutschland belegenen Ort zu übernehmen, und festgelegt, dass der Verschiffungshafen ebenfalls im Inland, der Auslieferungsort aber im Ausland liegt, so ist das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr anzuwenden, sofern das Gut von der Übernahme bis zum Verschiffungshafen auf der Straße befördert wird.

2. Versäumt es der Frachtführer, das ihm übergebene Kontrollexemplar zum Dokument T 5 der zuständigen Zollstelle vor Abgang der Ware im Verschiffungshafen vorzulegen und hat dieses Versäumnis zur Folge, dass dem Exporteur die von ihm beantragte Ausfuhrerstattung versagt wird, so haftet der Frachtführer nach den insoweit zum Übereinkommen ergänzend heranzuziehenden Vorschriften des nationalen Rechts.

3. Auch in einem solchen Fall sind auf die Verjährung der nach nationalem Recht bestehenden Ansprüche die Vorschriften des Art. 32 CMR anzuwenden.
Volltext: OLG-BREMEN - Urteil, 2 U 109/03



OLG-BREMEN – Beschluss, 4 WF 23/04 vom 14.04.2004

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:1. Einem auf § 623 Abs. 2 Satz 2 und 3 ZPO gestützten Abtrennungsantrag ist grundsätzlich voraussetzungslos stattzugeben.

2. Ein Abtrennungsantrag betreffend die Folgesache 1 ist nicht missbräuchlich gestellt, wenn diese Folgesache entscheidungsreif ist, weil der Ehemann, der die Abtrennung beantragt, dem Sorgerechtsantrag zustimmt.

3. Eine rechtsmissbräuchliche Antragstellung kann auch nicht darin gesehen werden, dass der Abtrennungsantrag zur Folgesache 1 mit einem Antrag auf Abtrennung der nicht entscheidungsreifen Folgesache 5 verbunden wird.
Volltext: OLG-BREMEN - Beschluss, 4 WF 23/04

OLG-BREMEN – Beschluss, 4 W 7/04 vom 07.04.2004

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Sind für eine Klage die die Zuständigkeit des Gerichts begründenden Tatsachen von der Klägerseite nicht vorgetragen und weist das Gericht auf die bislang nicht ersichtliche Zuständigkeit hin, kann die beklagte Partei trotz angezeigter Verteidigungsbereitschaft im schriftlichen Vorverfahren noch nach Ablauf der Notfrist im Anschluss an die Behebung des Vortragsmangels "sofort" im Sinne von § 93 ZPO anerkennen.
Volltext: OLG-BREMEN - Beschluss, 4 W 7/04


Weitere Urteile



Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-bremen/uebersicht-2004-04

"Oberlandesgericht Bremen - Entscheidungen 04 / 2004 - Seite 1" © JuraForum.de — 2003-2011

Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN