JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Bremen > Verkündungsdatum > 02 / 2004
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| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Versäumt der Beklagte die ihm gesetzte Frist zur Anzeige, sich gegen die zugestellte Klage verteidigen zu wollen, und wird entgegen dem von ihm gestellten Antrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, diese versagt, so fehlt einer gegen diesen Beschluss erhobenen sofortigen Beschwerde jedenfalls dann das Rechtsschutzbedürfnis, wenn das erstinstanzliche Gericht noch kein Versäumnisurteil erlassen hat. |
| Volltext: OLG-BREMEN - Beschluss, 2 W 13/04 | |
| Rechtsgebiete: | UWG |
| Leitsatz: | 1. In der Werbeaussage "Wir haben die tiefsten Preise der Region" ist die Tatsachenbehauptung zu sehen, dass der Werbende hinsichtlich des gesamten bei ihm vorhandenen Warenangebots die niedrigsten Preise verlange und insofern eine Alleinstellung einnehme. 2. Auch bei einer auf tatsächlichen Verhältnissen beruhenden behaupteten Alleinstellung trifft grundsätzlich denjenigen, der die Richtigkeit dieser Behauptung in Zweifel zieht, die Darlegungs- und Beweislast für seine gegenteilige Darstellung. 3. Eine Ausnahme gilt dann, wenn es der Werbende durch Hinzufügung eines unbestimmten Begriffs ("Region") für den Mitbewerber unzumutbar gemacht hat, der werblichen Aussage mit tatsächlichen Feststellungen in geeigneter Weise entgegen zu treten, wobei die Unbestimmtheit insbesondere darin ihre Ursache hat, dass es sich bei den identisch Werbenden um zwei zwar rechtlich selbstständige, aber konzernmäßig verbundene Unternehmen handelt, deren Geschäftslokale weniger als zwanzig Kilometer voneinander entfernt sind. |
| Volltext: OLG-BREMEN - Urteil, 2 U 89/03 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Veräußert ein Ehegatte nach der Trennung eigenmächtig Papiere aus einem Gemeinschafts-depot, die während der Ehe von beiden Ehegatten erworben worden sind, ist er dem anderen Ehegatten in Höhe der Hälfte des Erlöses unter sachenrechtlichen Gesichtspunkten ausgleichspflichtig, wenn er nicht besondere Umstände darlegt und beweist, aus denen sich eine abweichende Beteiligung ergibt. |
| Volltext: OLG-BREMEN - Beschluss, 4 U 59/03 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | 1. Werden gegenüber einem Unternehmer Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet, genügt für deren Einbeziehung in den Vertrag jede auch stillschweigende Willensübereinstimmung der Vertragsparteien. Ausreichend ist insoweit, dass der Verwender erkennbar auf seine AGB verweist und der unternehmerische Vertragspartner deren Geltung nicht widerspricht. 2. Eine ausdrückliche Einbeziehung der AGB ist auch dann wirksam, wenn eine Vertragspartei auf die Geltung ihrer im Internet unter einer bestimmten Adresse abrufbaren AGB hinweist und der andere (Unternehmer-)Vertragspartner sich weder an der angegebenen Internetadresse über den Inhalt der AGB informiert noch die Übersendung der AGB in Schriftform anfordert. |
| Volltext: OLG-BREMEN - Urteil, 1 U 68/03 | |
"Oberlandesgericht Bremen - Entscheidungen 02 / 2004 - Seite 2" © JuraForum.de — 2003-2012
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