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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht BremenVerkündungsdatum02 / 2004 

Oberlandesgericht Bremen

Entscheidungen 02 / 2004



Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-BREMEN – Beschluss, 4 WF 15/04 vom 26.02.2004

Rechtsgebiete:FGG, ZPO
Leitsatz:In Familiensachen, in denen gemäß § 170 GVG in nicht öffentlicher Sitzung zu verhandeln ist, können auch die übrigen Verfahrensbeteiligten, insbesondere der andere Elternteil und die Kinder, durch die Zulassung eines Beistandes gemäß §§ 90, 157 ZPO in ihren Rechten betroffen sein. Daraus kann sich ein eigenes Beschwerderecht ergeben.
Volltext: OLG-BREMEN - Beschluss, 4 WF 15/04



OLG-BREMEN – Beschluss, 4 WF 20/04 vom 23.02.2004

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Geschäftsmäßiges Handeln im Sinne des § 157 ZPO ist bei einem Beistand anzunehmen, der im Rahmen der satzungsmäßigen Tätigkeit für einen Verein Mitglieder dieses Vereins in rechtlicher Hinsicht berät und bereits in mehreren Verfahren als Beistand aufgetreten ist.
Volltext: OLG-BREMEN - Beschluss, 4 WF 20/04

OLG-BREMEN – Urteil, 2 U 94/03 vom 19.02.2004

Rechtsgebiete:UWG
Leitsatz:1. Die Werbung "Tiefpreisgarantie. Trotz riesiger Auswahl haben wir die tiefsten Preise der Region. Sollten Sie trotzdem eines unserer Angebote innerhalb von 14 Tagen bei gleicher Leistung woanders günstiger sehen, erstatten wir den Differenzbetrag. Garantiert." stellt trotz Verwendung des Superlativs ("die tiefsten Preise") keine Alleinstellungswerbung dar, weil der Gesamtzusammenhang der Werbeaussage eindeutig erkennen lässt, der Werbende halte es für möglich, dass ein Mitbewerber preisgünstiger anbiete.

2. Dies gilt insbesondere, wenn die Überschrift "Tiefpreisgarantie" durch die Schriftgröße oder in anderer Weise blickfangmäßig herausgehoben ist.
Volltext: OLG-BREMEN - Urteil, 2 U 94/03

OLG-BREMEN – Beschluss, 4 WF 10/04 vom 19.02.2004

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Entsteht ein Anspruch auf Trennungsunterhalt gemäß § 1361 BGB dadurch, dass die Ehefrau die bisher ausgeübte Erwerbstätigkeit wegen der Geburt eines Kindes, das nicht von ihrem Ehemann abstammt, aufgibt, so tritt der Anspruch auf Trennungsunterhalt hinter einem gleichzeitig bestehenden Anspruch aus § 1615 l BGB zurück.
Volltext: OLG-BREMEN - Beschluss, 4 WF 10/04


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