JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Bremen > Verkündungsdatum > 01 / 2004
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| Rechtsgebiete: | KostO |
| Leitsatz: | Hebt das Familiengericht die Kosten eines Umgangsrechtsverfahrens gegeneinander auf, so können nach § 94 Abs. 3 Satz 2 KostO in der seit dem 1. Januar 2002 geltenden Fassung verauslagte Kosten eines Sachverständigengutachtens gegen einen Kindeselternteil nur hälftig angesetzt werden. |
| Volltext: OLG-BREMEN - Beschluss, 4 WF 102/03 | |