JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Bremen > Verkündungsdatum > 12 / 2003
Insgesamt sind 3 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | GWB, UWG |
| Leitsatz: | 1. Die Herausgeber des sog. "Amtlichen" Telefonbuchs, die zugleich auch die sog. "Gelben Seiten" verlegen, unterliegen mit Rücksicht auf die von ihnen ausgeübte Marktmacht erhöhten Anforderungen, wenn sie sich weigern, die ihnen von im eigenen Namen handelnden Werbevermittlern angedienten Anzeigenaufträge entgegenzunehmen, die diese akquiriert haben. 2. Die von einem Werbevermittler verwendete werbliche Aussage: "Diese Dienstleistung bieten wir allen Kunden, welche sich bisher schlecht, einseitig oder gar nicht beraten fühlen" ist keine pauschal herabsetzende und daher unlautere Mitteilung (entgegen OLG Hamburg, Beschluss vom 4. April 2002 [unveröffentlicht]). |
| Volltext: OLG-BREMEN - Urteil, 2 U 71/03 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | 1. Für die zur Begründung der Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB erforderliche verwerfliche Gesinnung reicht es aus, wenn sich der Begünstigte bewusst oder grob fahrlässig der Einsicht verschließt, dass der andere Teil den Vertrag nur aus Mangel an Urteilsvermögen oder wegen erheblicher Willensschwäche eingegangen ist. 2. Diese Feststellung wird durch eine tatsächliche Vermutung erleichtert. Liegt der Wert der Leistung des einen Vertragspartners mindestens knapp doppelt so hoch wie der Wert der Leistung des anderen, ist nicht nur ein besonders grobes Missverhältnis gegeben, sondern auch der Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung zulässig. Diese Vermutung kann durch besondere Umstände erschüttert werden, z.B. dann, wenn den Vertragspartnern das Wertverhältnis der beiderseitigen Leistungen völlig gleichgültig ist, weil der wirtschaftlich außergewöhnlich gut gestellte Erwerber den Kaufgegenstand ohnehin erwerben wollte. |
| Volltext: OLG-BREMEN - Urteil, 1 U 55/03 | |
| Rechtsgebiete: | HGB, ZPO |
| Leitsatz: | 1. Vereinbaren Vertragsparteien, dass einer Seite ein bestimmtes Mindestauftragsaufkommen zustehen solle (hier: DM 1.050,-- je Kalendertag und Lastkraftwagen), ohne Rücksicht darauf, ob dieser Betrag durch erbrachte Beförderungsleistungen erreicht wird oder nicht, so handelt es sich um eine selbständige Garantieabrede, die nicht der Verjährungsregelung des § 439 Abs. 1 Satz 1 HGB unterliegt. 2. Werden in einer Klageschrift und/oder im Laufe des Rechtsstreits Ansprüche oder Anspruchsteile in einer Weise geltend gemacht, die Zweifel an ihrer hinreichenden Substanziierung erweckt, gelingt es dem erstinstanzlichen Gericht aber, daraus diejenigen Posten herauszufiltern, die es für im Klagewege geltend gemacht hält und erlässt es ein den Beklagten insoweit verurteilendes Erkenntnis, so kann sich das Berufungsgericht auf die Prüfung beschränken, ob die ausgeurteilten Beträge und die zugrundeliegenden Posten Gegenstand der Klagforderung gewesen sind; einer gesonderten Beurteilung der gesamten geltend gemachten Klagforderung im Hinblick auf deren Substanziierung bedarf es dagegen nicht. |
| Volltext: OLG-BREMEN - Urteil, 2 U 37/03 | |