JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Bremen > Verkündungsdatum > 09 / 2001
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| Rechtsgebiete: | BNotO |
| Leitsatz: | Die Verantwortlichkeit des Notars für die inhaltliche Richtigkeit und die Wirksamkeit der von ihm erstellten Urkunden entfällt nicht deshalb, weil die Urkundsbeteiligten ihm zuvor von einem Steuerberater stammende Entwürfe übermittelt haben, in denen das von ihnen beabsichtigte steuersparende Modell von Verschmelzungsgängen nach Maßgabe des Umwandlungsgesetzes niedergelegt war. |
| Volltext: OLG-BREMEN - Urteil, 1 U 13/01 (b) | |