( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-BREMENUrteil vom 30.03.2006, Aktenzeichen: 2 U 115/05 



OLG-BREMEN – Aktenzeichen: 2 U 115/05

Urteil vom 30.03.2006


Leitsatz:1. Der Unternehmer (Prinzipal) eines Handelsvertreterverhältnisses darf einen Anlass für eine Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist in dem von dem Handelsvertreter gegen ihn geführten Rechtsstreit um die Frage der Berechtigung der fristlosen Kündigung nachträglich geltend machen, wenn er erst während des Rechtsstreits von den tatsächlichen Grundlagen dieses Kündigungsgrundes Kenntnis erlangt hat und ein gewichtiges Fehlverhalten des Handelsvertreters vorliegt (Abgrenzung zu OLG Köln, Urteil vom 4. November 2002 - 19 U 38/02 - NJW-RR 2003, 398 = OLGRep 2003, 135).

2. Besteht ein Handelsvertreterverhältnis zwischen dem Handelsvertreter und mehreren Schwesterunternehmen, so sind im Falle eines Vertrauensverstoßes des Handelsvertreters alle Unternehmen berechtigt, eine fristlose Kündigung auszusprechen (wie OLG Köln, a.a.O.).
Rechtsgebiete:HGB
Vorschriften:HGB § 89 a Abs. 1, HGB § 89 a Abs. 2,
Verfahrensgang:LG Bremen 11 O 289/04 vom 16.11.2005

Volltext

Um den Volltext vom OLG-BREMEN – Urteil vom 30.03.2006, Aktenzeichen: 2 U 115/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-bremen/olg-bremen-urteil-vom-30-03-2006-az-2-u-11505

"OLG-BREMEN - 30.03.2006, 2 U 115/05" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN