JuraForum.de > Urteile > OLG-BREMEN > Urteil vom 27.12.2000, Aktenzeichen: 1 U 20/00
| Leitsatz: | 1 Die amtspflichtwidrig unterlassene Beförderung eines Beamten kann zu einem Schadensersatzanspruch auf Zahlung der Differenz zwischen der Besoldung des innegehabten und des angestrebten Amtes führen. 2. Ein solcher Anspruch besteht nicht, wenn die Amtspflichtverletzung nicht ursächlich für das Unterbleiben der Beförderung war. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Beamte auch bei ordnungsgemäßer Durchführung des Beförderungsverfahrens nicht befördert worden wäre. 3. Zu einzelnen Anforderungen an Inhalt und Umfang der von dem Dienstherrn des Beamten gemäß Art. 33 Abs. 2 GG vorzunehmenden Beurteilung. |
| Rechtsgebiete: | BGB, GG |
| Vorschriften: | BGB § 839 Abs. 1 Satz 1, GG Art. 34, GG Art. 33 Abs. 2, |
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