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JuraForum.deUrteileOLG-BREMENUrteil vom 24.01.2007, Aktenzeichen: 1 U 52/06 a 

OLG-BREMEN – Aktenzeichen: 1 U 52/06 a

Urteil vom 24.01.2007


Leitsatz:1. Ein Verstoß gegen die richterliche Aufklärungspflicht stellt ebenso wie die nicht vollständige Beweiserhebung, soweit sie nach der Rechtsauffassung des erstinstanzlichen Gerichts erforderlich war, einen wesentlichen Verfahrensmangel im Sinne des § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO dar.

2. Ist der Vortrag einer Partei in sich teilweise widersprüchlich, darf das erkennende Gericht diesen Vortrag nicht als ebenso glaubhaft bewerten wie den gegenteiligen Vortrag des Beweisgegners, ohne die Parteien persönlich angehört zu haben.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 1,
Verfahrensgang:LG Bremen 6 O 35/06 b vom 17.08.2006

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