JuraForum.de > Urteile > OLG-BREMEN > Urteil vom 23.03.2005, Aktenzeichen: 1 U 71/04 b
| Leitsatz: | 1. Es fehlt an der Vergleichbarkeit der eingereichten Angebote, wenn eines von diesen auf der Basis der Lohnnebenkosten eines Landschafts- und Gartenbauunternehmens als Nachunternehmer kalkuliert worden ist, während die übrigen Bewerber entsprechend dem in der Ausschreibung enthaltenen Verlangen der Vergabestelle den Nachweis erbracht haben, in vollständigem Umfang die Beiträge an die zuständige Sozialversicherung des Baugewerbes geleistet zu haben. 2. Werden reine Pflasterarbeiten öffentlich ausgeschrieben, so ist nicht zu beanstanden, wenn in der Ausschreibung der Nachweis verlangt wird, dass die Bewerber die Beiträge an die Sozialversicherung im Baugewerbe vollständig geleistet haben, auch wenn dadurch Unternehmen aus dem Bereich des Garten- und Landschaftsbaus mittelbar von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. |
| Rechtsgebiete: | VOB/A, VergabeG für das Land Bremen |
| Vorschriften: | VOB/A § 8 Abs. 2 Nr. 1, VergabeG für das Land Bremen § 7 Abs. 1, |
| Verfahrensgang: | LG Bremen 8 (1) O 1719/03 a vom 31.08.2004 |
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