JuraForum.de > Urteile > OLG-BREMEN > Urteil vom 19.04.2007, Aktenzeichen: 2 U 49/06
| Leitsatz: | 1. Ist eine Deklarierung eines zu befördernden Gutes auch im so genannten EDI-Verfahren als Wertpaket möglich, begründet das Unterlassen eines Versenders, eine solche vorzunehmen, den Vorwurf des Mitverschuldens, wenn die versandte Ware den Empfänger nicht erreicht. 2. Das Mitverschulden des Versenders, der weder das Paket als Wertpaket deklariert noch darauf hingewiesen hat, dass ein besonders großer Schaden droht, überwiegt im Regelfall nicht das qualifizierte Organisationsverschulden des Frachtführers, der auf eine lückenlose Schnittstellenkontrolle verzichtet. |
| Rechtsgebiete: | HGB, BGB |
| Vorschriften: | HGB § 407 Abs. 1, BGB § 254 Abs. 1, |
| Verfahrensgang: | LG Bremen 11 O 610/02 vom 12.04.2006 |
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