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JuraForum.deUrteileOLG-BREMENUrteil vom 17.01.2007, Aktenzeichen: 1 U 56/06 a 

OLG-BREMEN – Aktenzeichen: 1 U 56/06 a

Urteil vom 17.01.2007


Leitsatz:1. Erwirbt ein Träger öffentlicher Verwaltung zum Zwecke der Beschleunigung eines Planfeststellungsverfahrens (Errichtung eines Containerterminals) von einer Vielzahl von Eigentümern Grundstücke, die in der Nähe des geplanten Vorhabens liegen, und vereinbart er dabei mit den Eigentümern Kaufpreise, die dem Verkehrswert des jeweils betroffenen Grundstücks ohne Errichtung des Containerterminals entsprechen, steht einem nicht von dieser Ankaufspraxis begünstigten Grundstückseigentümer allenfalls dann ein aus Art. 3 Abs. 1 GG unter dem Gesichtspunkt der Selbstbindung der Verwaltung ableitbarer Anspruch auf Abschluss eines entsprechenden Kaufvertrags zu, wenn das Unterbleiben eines solchen Vertragsschlusses sich als willkürlich darstellen würde.

2. Ein aus Art. 3 Abs. 1 GG ableitbarer Anspruch auf gleich günstige Behandlung im Sinne eines "derivativen Teilhaberechts" besteht jedenfalls dann nicht (mehr), wenn eine (rechtmäßige) Verwaltungspraxis rechtmäßig geändert worden ist.
Rechtsgebiete:GG
Vorschriften:GG Art. 3 Abs. 1,
Verfahrensgang:LG Bremen 1 O 15/06 a vom 29.09.2006

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