Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-BREMENUrteil vom 12.03.2004, Aktenzeichen: 4 U 3/04 

OLG-BREMEN – Aktenzeichen: 4 U 3/04

Urteil vom 12.03.2004


Leitsatz:1. Die an die Aufklärung des Patienten zu stellenden Anforderungen gelten in gesteigertem Maß bei der beabsichtigten Anwendung einer sog. "Außenseitermethode" (hier: spezielles Prostata-Laserverfahren in zwei Operationsschritten).

2. Von einem echten Entscheidungskonflikt ist auszugehen, wenn der Patient darlegt, dass er die klassische Methode der "transurethralen Resektion der Prostata" (TURP) bei ordnungsgemäßer Aufklärung in seine Überlegungen einbezogen hätte.

3. Führt der ohne ordnungsgemäße Aufklärung durchgeführte Eingriff zu wiederholten Harnverhalten, die mehrere stationäre Krankenhausaufenthalte mit Nachoperationen zur Folge haben, und einer dauerhaften Stressharninkontinenz, ist ein Schmerzensgeld in Höhe von ¤ 18.000,-- angemessen.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 823 Abs. 1, BGB § 847 a.F.,
Verfahrensgang:LG Bremen 2 O 571/2001 vom 03.04.2003

Volltext

Um den Volltext vom OLG-BREMEN – Urteil vom 12.03.2004, Aktenzeichen: 4 U 3/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-BREMEN - 12.03.2004, 4 U 3/04" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum