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JuraForum.deUrteileOLG-BREMENUrteil vom 11.01.2007, Aktenzeichen: 2 U 107/06 



OLG-BREMEN – Aktenzeichen: 2 U 107/06

Urteil vom 11.01.2007


Leitsatz:Die in einem Werbemittel getätigte Aussage eines Rechtsanwalts, er sei in einem bestimmten Ort, der zum Bezirk des Gerichts gehört, bei dem er zugelassen ist, "Erster Fachanwalt für . . .", ist zumindest auch so zu verstehen, dass damit nicht nur ein zeitlicher, sondern zugleich ein qualitativer Hinweis gegeben werden soll, der die Gefahr der Irreführung begründet.
Rechtsgebiete:UWG
Vorschriften:UWG § 3, UWG § 5 Abs. 1,
Verfahrensgang:LG Bremen 12 O 310/06 vom 28.09.2006

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