JuraForum.de > Urteile > OLG-BREMEN > Urteil vom 11.01.2007, Aktenzeichen: 2 U 107/06
| Leitsatz: | Die in einem Werbemittel getätigte Aussage eines Rechtsanwalts, er sei in einem bestimmten Ort, der zum Bezirk des Gerichts gehört, bei dem er zugelassen ist, "Erster Fachanwalt für . . .", ist zumindest auch so zu verstehen, dass damit nicht nur ein zeitlicher, sondern zugleich ein qualitativer Hinweis gegeben werden soll, der die Gefahr der Irreführung begründet. |
| Rechtsgebiete: | UWG |
| Vorschriften: | UWG § 3, UWG § 5 Abs. 1, |
| Verfahrensgang: | LG Bremen 12 O 310/06 vom 28.09.2006 |
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