JuraForum.de > Urteile > OLG-BREMEN > Urteil vom 09.11.2000, Aktenzeichen: 2 U 125/2000
| Leitsatz: | 1. Ist in einer Immobilienanzeige mit dem Hinweis vom Eigentümer nur eine Telefonnummer ohne Firmenanschrift angegeben, so ist der gewerbliche Charakter der Anzeige nicht ausreichend ersichtlich. 2. Ein Gewerbetreibender haftet nur dann als Mitstörer für einen Wettbewerbsverstoß eines anderen, dem er die Mitbenutzung seines Telefonanschlusses gestattet hat, wenn ihm im konkreten Fall das Wettbewerbsverhalten des anderen erkennbar ist oder ihm insoweit eine Prüfungspflicht obliegt. |
| Rechtsgebiete: | UWG |
| Vorschriften: | UWG § 3, |
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