JuraForum.de > Urteile > OLG-BREMEN > Urteil vom 07.05.2002, Aktenzeichen: 3 U 78/01
| Leitsatz: | Hat eine infolge eines Verkehrsunfalls körperlich geschädigte Person etwa drei Jahre nach dem erlittenen Schaden eine Fahrschule besucht, die Fahrerlaubnis für ein Kraftfahrzeug erworben und nimmt sie mit einem solchen am Straßenverkehr teil, so lässt sich jedenfalls nach Ablauf von fünf Jahren das Vorliegen eines fortwirkenden posttraumatischen Belastungssyndroms nach dem Klassifikationssystem ICD F 43.1 nicht feststellen. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 249, |
| Verfahrensgang: | LG Bremen |
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