Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-BREMENUrteil vom 03.02.2005, Aktenzeichen: 2 U 48/04 

OLG-BREMEN – Aktenzeichen: 2 U 48/04

Urteil vom 03.02.2005


Leitsatz:1. Wird ein Unternehmen, das in seinem Namen die Bezeichnung "Gesellschaft für seemäßige Verpackungen" führt, lediglich damit beauftragt, eine von einem anderen Unternehmen erstellte Holzkiste, in dem sich ein in verschweißter Folie wasserdicht verpacktes Maschinenteil befindet, abzuschrägen, um einen Eisenbahntransport der Kiste auf Gleisanlagen innerhalb Russlands zu ermöglichen, so ist das beauftragte Unternehmen nicht verpflichtet, durch Abplanen dafür Sorge zu tragen, dass während der nachfolgenden Beförderung keine Feuchtigkeit an das Maschinenteil gelangt.

2. Auch wenn das zu befördernde Gut während mehrerer Tage bei dem unter 1. bezeichneten Unternehmen gelagert ist, bevor es dort zum Zweckke der Weiterbeförderung abgeholt wird, treffen dieses Unternehmen nicht die Obliegenheiten eines Absenders.
Rechtsgebiete:HGB
Vorschriften:HGB § 407, HGB § 411, HGB § 412, HGB § 459 Satz 1,
Verfahrensgang:LG Bremen 11 O 458/02 vom 17.03.2004

Volltext

Um den Volltext vom OLG-BREMEN – Urteil vom 03.02.2005, Aktenzeichen: 2 U 48/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-BREMEN - 03.02.2005, 2 U 48/04" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum