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JuraForum.deUrteileOLG-BREMENBeschluss vom 31.07.2006, Aktenzeichen: Verg 2/06 



OLG-BREMEN – Aktenzeichen: Verg 2/06

Beschluss vom 31.07.2006


Leitsatz:Ein Bieter, der im Vergabeverfahren Kenntnis von einem Verstoß gegen Vergabevorschriften erlangt, kann sofort einen Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren nach § 107 Abs. 2 GWB stellen, wenn die ihm angekündigte Erteilung des Zuschlags an einen anderen Bieter unmittelbar bevorsteht. Der Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB wird dann dadurch genügt, dass unverzüglich nach Kenntnis vom Vergabeverstoß der Nachprüfungsantrag gestellt und in diesem Antrag der Verstoß gerügt wird. Eine gesonderte Rüge gegenüber der Vergabestelle ist in solchen Fällen nicht erforderlich.
Rechtsgebiete:GWB
Vorschriften:GWB § 107 Abs. 3 Satz 1,
Verfahrensgang:LG Bremen VK 2/06 vom 31.05.2006

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