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JuraForum.deUrteileOLG-BREMENBeschluss vom 20.01.2004, Aktenzeichen: 4 WF 102/03 

OLG-BREMEN – Aktenzeichen: 4 WF 102/03

Beschluss vom 20.01.2004


Leitsatz:Hebt das Familiengericht die Kosten eines Umgangsrechtsverfahrens gegeneinander auf, so können nach § 94 Abs. 3 Satz 2 KostO in der seit dem 1. Januar 2002 geltenden Fassung verauslagte Kosten eines Sachverständigengutachtens gegen einen Kindeselternteil nur hälftig angesetzt werden.
Rechtsgebiete:KostO
Vorschriften:KostO § 94 Abs. 3 Satz 2,
Verfahrensgang:AG Bremen 63 F 1878/00 vom 08.09.2003

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