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JuraForum.deUrteileOLG-BREMENBeschluss vom 18.01.2005, Aktenzeichen: 4 W 33/04 



OLG-BREMEN – Aktenzeichen: 4 W 33/04

Beschluss vom 18.01.2005


Leitsatz:Beendet ein Ehegatte die eheliche Lebensgemeinschaft durch Auszug aus einem beiden Eheleuten gemeinsam gehörenden Hausgrundstück, so hat er von diesem Zeitpunkt an die Hauslasten auch dann hälftig zu tragen, wenn der andere Ehegatte diese zuvor allein übernommen hatte, es sei denn, die Eheleute hätten eine davon abweichende Vereinbarung getroffen.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 426 Abs. 1 Satz 1,
Verfahrensgang:LG Bremen 4 O 803/04 vom 30.09.2004

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