JuraForum.de > Urteile > OLG-BREMEN > Beschluss vom 18.01.2005, Aktenzeichen: 4 W 33/04
| Leitsatz: | Beendet ein Ehegatte die eheliche Lebensgemeinschaft durch Auszug aus einem beiden Eheleuten gemeinsam gehörenden Hausgrundstück, so hat er von diesem Zeitpunkt an die Hauslasten auch dann hälftig zu tragen, wenn der andere Ehegatte diese zuvor allein übernommen hatte, es sei denn, die Eheleute hätten eine davon abweichende Vereinbarung getroffen. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 426 Abs. 1 Satz 1, |
| Verfahrensgang: | LG Bremen 4 O 803/04 vom 30.09.2004 |
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