JuraForum.de > Urteile > OLG-BREMEN > Beschluss vom 15.02.2007, Aktenzeichen: 4 WF 26/07
| Leitsatz: | 1. Übersteigen im Rahmen der Vermögensbilanz die Passiva die Aktiva, kommt der Einsatz einzelner aktiver Vermögenspositionen für die Prozesskosten dann in Betracht, wenn die Schulden entweder in langfristigen Raten zu tilgen oder zwar fällig sind, aber nicht von der Partei bezahlt werden. 2. Bei der Frage, ob der Partei eine Kündigung ihres Lebensversicherungsvertrages zumutbar ist, um damit die Prozesskosten zu bezahlen, sind jeweils die Besonderheiten des Einzelfalls zu berücksichtigen. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 115 Abs. 3, |
| Verfahrensgang: | AG Bremen-Blumenthal 76 F 482/06 vom 24.11.2006 |
Um den Volltext vom OLG-BREMEN – Beschluss vom 15.02.2007, Aktenzeichen: 4 WF 26/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OLG-BREMEN - 15.02.2007, 4 WF 26/07" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum