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JuraForum.deUrteileOLG-BREMENBeschluss vom 09.02.2007, Aktenzeichen: 4 WF 137/06 



OLG-BREMEN – Aktenzeichen: 4 WF 137/06

Beschluss vom 09.02.2007


Leitsatz:1. Trifft das Familiengericht im Scheidungsverbundurteil gemäß § 53 d FGG über den Versorgungsausgleich keine Entscheidung, weil die Parteien den Versorgungsausgleich nach § 1408 BGB ausgeschlossen haben, so steht die Rechtskraft dieses Urteils im Falle der Nichtigkeit der Vereinbarung einer späteren Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht entgegen.

2. Erstrebt die Partei mit der begehrten Feststellung der Nichtigkeit des Ehevertrages lediglich die Durchführung einer der dort ausgeschlossenen Folgesachen (hier: Versorgungsausgleich), fehlt ihr das für eine Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse.
Rechtsgebiete:FGG, ZPO
Vorschriften:FGG § 53 d, ZPO § 256 Abs. 1,
Verfahrensgang:AG Bremerhaven 153 F 714/06 vom 06.10.2006

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