JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Braunschweig > Verkündungsdatum > 03 / 2007
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| Leitsatz: | Es besteht für ein Krankenhaus kein "Kontrahierungszwang", einen Patienten stationär aufzunehmen, bei dem Beschwerden aufgrund einer Penisprothese vorliegen, die keine Notfalllage darstellen und die lediglich den Austausch oder die Entfernung der Prothese in absehbarer Zeit erfordern. |
| Volltext: OLG-BRAUNSCHWEIG - Urteil, 1 U 1/05 | |