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JuraForum.deUrteileOLG-BRAUNSCHWEIGBeschluss vom 28.03.2006, Aktenzeichen: 1 WF 74/06 

OLG-BRAUNSCHWEIG – Aktenzeichen: 1 WF 74/06

Beschluss vom 28.03.2006


Leitsatz:Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren kommt abweichend von dem Grundsatz, dass Prozesskostenhilfe nicht für das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren gewährt werden kann, ausnahmsweise in Betracht, wenn nach Bewilligungsreife das Verfahren in Folge richterlicher Hinweise in gütlicher Weise eine Erledigung findet.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 118 Abs. 1 S. 3,
Verfahrensgang:AG Braunschweig vom 27.01.2006

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