( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-BRAUNSCHWEIGBeschluss vom 25.08.2005, Aktenzeichen: 2 W 90/05 



OLG-BRAUNSCHWEIG – Aktenzeichen: 2 W 90/05

Beschluss vom 25.08.2005


Leitsatz:Der für die Prüfung der fachlichen Qualifikation des Sachverständigen (§ 407 a Abs. 1 Satz 1 ZPO) erforderliche Zeitaufwand gehört jedenfalls dann nicht zu dem nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 JVEG erstattungsfähigen Honorar des Sachverständigen, wenn für diesen ohne Schwierigkeiten erkennbar ist, dass die Beweisfrage außerhalb seines Fachgebietes liegt. Dies ist der Fall, wenn sich der Gegenstand des Gutachtens und die hierzu erforderlichen fachlichen Kenntnisse bereits aus dem Beweisbeschluss ergeben oder nach oberflächlicher Durchsicht der Klageschrift ohne weiteres erkennbar sind.
Rechtsgebiete:JVEG, ZPO
Vorschriften:JVEG § 8, JVEG § 8 Abs. 1 Nr. 1, JVEG § 4 Abs. 3, JVEG § 4 Abs. 4 Satz 2, ZPO § 407 a Abs. 1 Satz 1,
Verfahrensgang:LG Braunschweig 1 O 3185/03 vom 18.03.2005

Volltext

Um den Volltext vom OLG-BRAUNSCHWEIG – Beschluss vom 25.08.2005, Aktenzeichen: 2 W 90/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-braunschweig/olg-braunschweig-beschluss-vom-25-08-2005-az-2-w-9005

"OLG-BRAUNSCHWEIG - 25.08.2005, 2 W 90/05" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN