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JuraForum.deUrteileOLG-BRAUNSCHWEIGBeschluss vom 22.02.2006, Aktenzeichen: 2 W 21/06 



OLG-BRAUNSCHWEIG – Aktenzeichen: 2 W 21/06

Beschluss vom 22.02.2006


Leitsatz:Werden mehrere Klageverfahren aus Gründen der tatsächlichen Vereinfachung nur zu einem Erörterungstermin anberaumt und dort erörtert, ohne dass eine förmliche Verfahrensbindung gemäß § 147 ZPO durch ausdrücklichen Verbindungsbeschluss erfolgt, kann eine Zusammenrechnung der Gegenstandswerte der selbständigen Klageverfahren zu einem Gesamtgegenstandswert erfolgen.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 147,
Verfahrensgang:LG Braunschweig vom 18.01.2006

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