JuraForum.de > Urteile > OLG-BRAUNSCHWEIG > Beschluss vom 22.02.2006, Aktenzeichen: 2 W 21/06
| Leitsatz: | Werden mehrere Klageverfahren aus Gründen der tatsächlichen Vereinfachung nur zu einem Erörterungstermin anberaumt und dort erörtert, ohne dass eine förmliche Verfahrensbindung gemäß § 147 ZPO durch ausdrücklichen Verbindungsbeschluss erfolgt, kann eine Zusammenrechnung der Gegenstandswerte der selbständigen Klageverfahren zu einem Gesamtgegenstandswert erfolgen. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 147, |
| Verfahrensgang: | LG Braunschweig vom 18.01.2006 |
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