JuraForum.de > Urteile > OLG-BRAUNSCHWEIG > Beschluss vom 21.02.2002, Aktenzeichen: 1 Ss (S) 68/01
| Leitsatz: | Ist das Tatbestandsmerkmal des "anderen gefährlichen Werkzeugs" i.S.d. § 244 Abs.1 Nr.1 a StGB nur als objektiv gefährliches Tatmittel auszulegen, das nach seiner objektiven Beschaffenheit geeignet ist, erhebliche Verletzung zuzufügen, oder muss bei Gegenständen, die konstruktionsbedingt nicht zur Verletzung von Personen bestimmt sind, sondern jederzeit in sozial adäquater Weise von Jedermann bei sich geführt werden können (wie z.B. ein Taschenmesser), noch hinzukommen, dass der Täter den Gegenstand generell - von der konkreten Tat losgelöst - zur Bedrohung oder Verletzung von Personen bestimmt hat? |
| Rechtsgebiete: | StGB, BtMG, GVG |
| Vorschriften: | StGB § 244 Abs. 1 Nr. 1 a, StGB § 244, StGB a.F. § 223 a, StGB § 250, StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1, StGB § 243 Abs. 2, StGB § 244 Abs. 1 Nr. 1 b, BtMG § 30 a Abs. 2 Nr. 2, GVG § 121 Abs. 2, |
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