JuraForum.de > Urteile > OLG-BRAUNSCHWEIG > Beschluss vom 11.06.2007, Aktenzeichen: 2 W 66/07
| Leitsatz: | Die Beglaubigung der Verwalterbestellung einer Wohnungseigentumsgemeinschaft ist kostenrechtlich eine Angelegenheit, deren Wert sich nach §§ 29 Satz 1, 30 Abs. 2 KostO bestimmt. Dass der Beglaubigung der Verwalterbestellung einer Wohnungseigentumsgemeinschaft ein Geschäft mit wirtschaftlichem Wert zu Grunde liegt, steht der Anwendung des § 29 Abs. 1 KostO nicht entgegen, weil es an der Bestimmtheit dieses Wertes mangelt. Die hinter einer solchen Verwalterbestellung absehbaren Tätigkeiten können im Hinblick auf ihre wirtschaftliche Bedeutung gemäß § 30 Abs. 2 Satz 2 KostO eine Abweichung von der Regelwertfestsetzung gemäß § 30 Abs. 2 S. 1 KostO rechtfertigen, führen aber nicht zur Anwendung des § 30 Abs. 1 KostO. |
| Rechtsgebiete: | KostO |
| Vorschriften: | KostO § 29 Abs. 1, KostO § 29 Satz 1, KostO § 30 Abs. 2, KostO § 30 Abs. 1, KostO § 30 Abs. 2 Satz 1, KostO § 30 Abs. 2 Satz 2, |
| Verfahrensgang: | LG Göttingen 15 T 1/06 vom 12.02.2007 |
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