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JuraForum.deUrteileOLG-BRAUNSCHWEIGBeschluss vom 08.02.2005, Aktenzeichen: 8 W 4/05 

OLG-BRAUNSCHWEIG – Aktenzeichen: 8 W 4/05

Beschluss vom 08.02.2005


Leitsatz:Bei absichtlich unrichtigen Angaben der Partei zu ihren wirtschaftlichen Verhältnissen ist der Beschluss über die Gewährung von PKH aufzuheben, eine Anpassung an die zutreffenden Verhältnisse scheidet aus (im Anschluss an OLG Köln JurBüro 1988,649; gegen OLG Brandenburg Rpfleger 2000,503). Ein neuer Antrag auf Gewährung von PKH wird dadurch nicht ausgeschlossen.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 124 Nr. 2,
Verfahrensgang:LG Göttingen 4 O 251/03 vom 03.12.2004

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