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JuraForum.deUrteileOLG-BRAUNSCHWEIGBeschluss vom 06.04.2005, Aktenzeichen: Ws 91/05 

OLG-BRAUNSCHWEIG – Aktenzeichen: Ws 91/05

Beschluss vom 06.04.2005


Leitsatz:Bei der Prüfung der Zwei-Jahres-Zeitgrenze des § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB ist auf die vollstreckungsrechtliche Selbständigkeit der einzelnen Strafen und mithin auf deren jeweilige Höhe abzustellen; eine Addition der zu vollstreckenden Freiheitsstrafen findet nicht statt.
Rechtsgebiete:StGB
Vorschriften:StGB § 57 a, StGB § 57 Abs. 2 Nr. 1, StGB § 57,
Verfahrensgang:LG Braunschweig vom 08.03.2005

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