JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Bamberg > Verkündungsdatum > 10 / 2003
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| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Prozesskostenhilfe für ein Scheidungsverfahren ist wegen Mutwilligkeit zu versagen, wenn es sich um eine Scheinehe handelt und der Scheidungswillige dafür Geld erhalten hat, mit dem er das Scheidungsverfahren hätte finanzieren können. |
| Volltext: OLG-BAMBERG - Beschluss, 2 WF 202/03 | |