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JuraForum.deUrteileNiedersächsisches OberverwaltungsgerichtVerkündungsdatum12 / 2008 

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht

Entscheidungen 12 / 2008



Insgesamt sind 27 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 25 bis 28:


NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 2 LC 1270/04 vom 03.12.2008

Rechtsgebiete:NHG 2002
Schlagworte:Ausbildungsförderung, Bedarf, Langzeitstudiengebühren, unstrittige Härte, wirtschaftliche Notlage
Leitsatz:Zum teilweisen Erlass von Langzeitstudiengebühren bei wirtschaftlicher Notlage des Studierenden.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 2 LC 1270/04



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 2 LC 267/07 vom 03.12.2008

Rechtsgebiete:UStG
Schlagworte:Beweislast, Bibliothek, Gleichartigkeitsprüfung, Museum, Sammlung, Umsatzsteuer, belastender Verwaltungsakt, kulturelle Aufgaben, wissenschaftlich
Leitsatz:1. Die Bescheinigung nach § 4 Nr. 20 lit a) UStG stellt i.d.R. einen belastenden Verwaltungsakt dar.

2. Die Wissenschaftlichkeit einer Sammlung i.S.v. § 4 Nr. 20 lit a) Satz 3 UStG ist von den Kultusbehörden zu prüfendes Tatbestandsmerkmal der Norm.

3. Wissenschaftlichkeit i.S.v. § 4 Nr. 20 lit a) Satz 3 UStG liegt vor, wenn eine Sammlung nach ihrer zusammengestellten Ganzheit sowohl eine Gliederung als auch eine Ordnung, eine Zielführung und einen Erkenntnisgewinn in Bezug auf eine Wahrheitserkenntnis enthält bzw. vermittelt.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 2 LC 267/07

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 MN 257/08 vom 03.12.2008

Rechtsgebiete:BauGB, GG, VwGO
Schlagworte:Hängebeschluss, Normenkontrolle, Normenkontrolleilverfahren, Raumordnung: Ziel, Raumordnungsprogramm, Regionales, Rodung, Schiebebeschluss, Wald
Leitsatz:1. Es bleibt unentschieden, ob auf der Grundlage von § 47 Abs. 6 VwGO verlangt werden kann, der Gemeinde die Fortführung von Rodungsarbeiten zu untersagen, mit denen Flächen zur Ausnutzung von Bebauungsplanfestsetzungen vorbereitet werden sollen.

2. Ein sog. Schiebe- oder Hängebeschluss kommt in Normenkontrolleilverfahren nur dann in Betracht, wenn bei Fortführung begonnener Umsetzungsmaßnahmen Rechte oder Interessen dieses Antragstellers irreversibel berührt zu werden drohen. Er muss alles unternommen haben, um dem Gericht die Chance zu rechtzeitiger Entscheidung zu erhalten. Außerdem muss nach derzeitigem Erkenntnisstand eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür sprechen, dass der Eilantrag erfolgreich sein wird.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 MN 257/08


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