JuraForum.de > Urteile > Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht > Verkündungsdatum > 11 / 2008
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| Rechtsgebiete: | AO, EG, GG, InsO, PAuswG, PassG, StPO, VwVfG |
| Schlagworte: | Ausreisefreiheit, Eidesstattliche Versicherung, Personalausweis, Beschränkung des Geltungsbereichs, Steuerfluchtwille, Steuerhinterziehung, Steuerrückstände, Steuerstrafverfahren, Verbraucherinsolvenzverfahren, Verhältnismäßigkeit, Vermögensverzeichnis |
| Leitsatz: | Der der Passbehörde obliegende Nachweis des Steuerfluchtwillens (vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 4 1. Alt. PassG) ist geführt, wenn sich aufgrund bestimmter Tatsachen aus dem gesamten Verhalten des Passinhabers und aus sonstigen Umständen seine Absicht ergibt, dass er sich ins Ausland absetzen will, um seinen steuerlichen Verpflichtungen zu entgehen. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 11 ME 286/08 | |
"Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht - Entscheidungen 11 / 2008 - Seite 8" © JuraForum.de — 2003-2012
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