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JuraForum.deUrteileNiedersächsisches OberverwaltungsgerichtVerkündungsdatum03 / 2008 

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht

Entscheidungen 03 / 2008



Insgesamt sind 46 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 LC 42/07 vom 31.03.2008

Rechtsgebiete:BesNLVO, BRRG, GG, NBG, VwGO
Schlagworte:Anforderungsprofil, Beförderung, Erprobungszeit, Feststellungsklage, Laufbahnbefähigung, Rechtsverhältnis, Stellenbesetzungsverfahren
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 LC 42/07



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 11 LA 458/07 vom 31.03.2008

Rechtsgebiete:BGB, NSpielbG 2001, NSpielbG 2004, NSpielbG 2007, VwVfG
Schlagworte:Erlaubnis, Glücksspiel, Internet, Nebenbestimmung, Spielbank
Leitsatz:1. Mit Ziffer 1.2 der Nebenbestimmungen für die Zulassung zum Betrieb öffentlicher Spielbanken in Niedersachsen vom 24. Juni 2004 hat die Spielbankenaufsicht des Landes den zehn in Niedersachsen ortsgebunden zugelassenen Spielbanken die Erlaubnis zum Angebot von Glücksspielen im Internet dem Grunde nach erteilt.

2. Nachfolgende Regelungen des Niedersächsischen Spielbankengesetzes vom 16. Dezember 2004 (Nds. GVBl. S. 605) und des Gesetzes zu Änderung des Niedersächsischen Spielbankengesetzes vom 17. Dezember 2007 (Nds. GVBl. S. 756) lassen die Erlaubnis zum Angebot von Glücksspielen im Internet nach Ziffer 1.2 der Nebenbestimmungen vom 24. Juni 2004 unberührt.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 11 LA 458/07

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 10 LA 73/08 vom 31.03.2008

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Anhörungsrüge, Anhörungsrüge, erneute, Beiladung, Berufungszulassung, Berufungszulassungsverfahren
Leitsatz:Eine Anhörungsrüge gegen eine Einscheidung über eine Anhörungsrüge ist nicht statthaft.

In dem Verfahren über die Zulassung der Berufung ist eine Beiladung nicht zulässig.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 10 LA 73/08

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 10 OA 143/07 vom 28.03.2008

Rechtsgebiete:VV-RVG, VwGO
Schlagworte:Anrechnung, Beratungshilfe, Gerichtskosten, Geschäftsgebühr, Kostenerstattung, Kostenfestsetzung, Verfahrensgebühr, Vertretung (Beratungshilfe)
Leitsatz:Im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren nach § 164 VwGO ist die für das vorangegangene Verwaltungsverfahren entstandene Geschäftsgebühr nach Maßgabe der Vorbemerkung 3 Abs. 4 Vergütungsverzeichnis RVG anteilig auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens anzurechnen (Änderung der bisherigen Senatsrechtsprechung mit Beschluss vom 8. Oktober 2007 - 10 OA 201/07 -, NJW 2008, 535)

Hat der Bevollmächtigte die Vertretung des obsiegenden Beteiligten im Verwaltungsverfahren im Rahmen der Beratungshilfe übernommen, so dass für dieses Geschäft allein eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2603 Vergütungsverzeichnis RVG angefallen ist, kann lediglich die Hälfte dieser Geschäftsgebühr, nicht aber (fiktiv) eine anteilige Geschäftsgebühr nach Nummern 2400 - 2403 Vergütungsverzeichnis RVG auf die Verfahrensgebühr angerechnet werden.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 10 OA 143/07


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