JuraForum.de > Urteile > Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht > Verkündungsdatum > 01 / 2008
Insgesamt sind 32 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BeamtVG |
| Schlagworte: | Folgeschaden, Kausalität, Körperschaden, Unfallausgleich |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 LA 23/07 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, EMRK, GG |
| Schlagworte: | Ausnahmefall (Aufenthaltserlaubnis), Ausweisungsgrund, Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten, Regelerteilungsvoraussetzungen |
| Leitsatz: | Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 31 Abs. 1 AufenthG kann nur bei Vorliegen der allgemeinen Regelerteilungsvoraussetzungen nach § 5 AufenthG verlängert werden. Die Ausländerbehörde kann bei ihrer Entscheidung über die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 31 Abs. 1 AufenthG nicht von den Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG absehen; § 27 Abs. 3 Satz 2 AufenthG ist in diesen Fällen (zur Begründung eines eigenständigen, vom Zweck des Familiennachzugs unabhängigen Aufenthaltsrechts des Ehegatten) nicht anwendbar (noch offen gelassen: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. September 2007 - 18 E 881/07 -, juris). Zu den Anforderungen eines Ausnahmefalls von § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 10 ME 274/07 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG |
| Schlagworte: | Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung, Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums, studienvorbereitende Maßnahmen, Studium |
| Leitsatz: | Ein Ausländer kann die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, die für studienvorbereitende Maßnahmen erteilt worden ist, nach Abschluß der Maßnahme nicht mit dem Ziel beanspruchen, bis zu einem späteren, nicht gesicherten Studienbeginn im Bundesgebiet bleiben zu dürfen. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 10 ME 270/07 | |
| Rechtsgebiete: | GG, NBG, NLVO |
| Schlagworte: | Auswahlentscheidung, Beurteilung, Beurteilungszeitraum, Konkurrentenstreitigkeit, Regelbeurteilung |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 ME 235/07 | |