JuraForum.de > Urteile > Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht > Verkündungsdatum > 12 / 2007
Insgesamt sind 16 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGleiG |
| Schlagworte: | Abberufung, vorzeitige, Gleichstellungsbeauftragte, Vertretung, angemessene |
| Leitsatz: | Zur Abberufung einer gewählten Gleichstellungsbeauftragten aus dem Amt; zu den Anforderungen der Sicherstellung einer angemessenen Vertretung der weiblichen Beschäftigten nach § 16 Abs. 1 Satz 3 BGleiG. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 ME 465/07 | |
| Rechtsgebiete: | 4. BImSchV, BImSchG, Richtlinie VDJ 3745 |
| Schlagworte: | Bestimmtheit, Genehmigung, Lärmimmissionen, Prognose, Schießstand |
| Leitsatz: | Lärmimmissionen eines nicht in einem geschlossenen Raum betriebenen Schießstandes. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 12 ME 299/07 | |
| Rechtsgebiete: | NSchG, VO-SEP |
| Schlagworte: | Aufnahmeausschuss, Aufnahmebeschränkungen, Aufnahmekapazität, Gesamtkonferenz, Gesamtschule, Integrierte Gesamtschule, Klassenstärke, Leistungskriterien, Losverfahren, Raumprogramm, Schulträger, Zügigkeit |
| Leitsatz: | 1. Im Rahmen der Abwandlung des einfachen Losverfahrens zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in eine Integrierte Gesamtschule nach Leistungsgesichtspunkten gemäß § 59 a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 NSchG oblag nach der bis zum 31. Juli 2007 geltenden Fassung des Niedersächsischen Schulgesetzes der Gesamtkonferenz auch die Festlegung, nach welchen Leistungsmerkmalen im Einzelnen differenziert werden soll. 2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Zugangsanspruch seine Grenze an der Kapazitätserschöpfung der Schule findet (hier: offengelassen). 3. Die Kapazitätsgrenze ist allein nach objektiven Kriterien zu bestimmen. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 ME 601/07 | |
| Rechtsgebiete: | BAföG |
| Schlagworte: | Ausbildungsförderung, Bedarf, Vermögen, Vermögensgegenstand |
| Leitsatz: | Zur Behandlung von Vermögensgegenständen, die zur Deckung des Lebensunterhalts und der Ausbildungskosten tatsächlich nicht eingesetzt werden können. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 PA 156/07 | |