JuraForum.de > Urteile > Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht > Verkündungsdatum > 09 / 2007
Insgesamt sind 35 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 33 bis 36:
| Rechtsgebiete: | NBG, NDiszNOG, NDO |
| Schlagworte: | Dienstvergehen, außerdienstliches, Zugriffsdelikt |
| Leitsatz: | Entfernung aus dem Dienst wegen eines schweren außerdienstlichen Dienstvergehens; hier Veruntreuung einer hohe Summe durch eine Vielzahl von einzelnen Handlungen über einen Zeitraum von drei Jahren; Anwendung des alten Disziplinarrechts bei Fehlen der Ladung zur Vernehmung. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 20 LD 6/06 | |
| Rechtsgebiete: | NBG, NDO, StGB |
| Schlagworte: | Besitz kinderpornografischen Materials, Entfernung aus dem Dienst |
| Leitsatz: | Dienstvergehen eines Lehrers - Maßnahmebemessung bei Verstoß gegen das Verbot des Besitzes kinderpornografischen Materials (§ 184 Abs. 5 StGB) und Verbreitung pornografischen und Gewalt verherrlichenden Materials im Unterricht Ob der Besitz kinderpornografischen Materials (mindestens fünf Bilddateien), dessentwegen der Lehrer zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 35,-- Eur verurteilt worden ist, bei Wertung als selbständiges Dienstvergehen die Entfernung aus dem Dienst rechtfertigt erscheint zweifelhaft, bedarf aber ebensowenig einer Entscheidung wie die Frage, ob das übrige Fehlverhalten des Lehrers während des Unterrichts (Verbreitung pornografischer und Gewalt verherrlichender Filme und Dateien) die Entfernung aus dem Dienst erfordert. Denn diese Maßnahme ist aufgrund der Gesamtwürdigung des Fehlverhaltens als einheitliches Dienstvergehen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles geboten. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 20 LD 14/06 | |
| Rechtsgebiete: | BAföG |
| Schlagworte: | Ausbildungsförderung, Bachelorstudiengang, berufsqualifizierender Abschluss, Diplomstudiengang, Fachrichtungswechsel, Konsekutivstudiengang, Masterstudiengang, unabweisbarer Grund |
| Leitsatz: | 1. Für ein Masterstudium, das nach Abschluss des Diplomstudiengangs I anstelle des weiterhin angebotenen Diplomstudiengangs II aufgenommen wird, besteht kein Anspruch auf Ausbildungsförderung. 2. § 7 Abs. 1a BAföG stellt im Verhältnis zu § 7 Abs. 2 BAföG eine abschließende Sonderregelung dar. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 ME 594/07 | |
"Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht - Entscheidungen 09 / 2007 - Seite 9" © JuraForum.de — 2003-2012
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