JuraForum.de > Urteile > Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht > Verkündungsdatum > 12 / 2006
Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BImSchG |
| Schlagworte: | Immissionsrichtwerte, Schallleistungspegel, Tonzuschlag, Windenergieanlage, Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen, Einhaltung der Immissionsrichtwerte nach der TA Lärm, Tonzuschlag bei Windkraftanlagen, Berechnung mit dem maximalen Schallleistungspegel |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 7 ME 145/06 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Schlagworte: | Flächenzuteilung, Nebenanlage, Stellplatzanlage, Zuordnung |
| Leitsatz: | 1. Die Festsetzung einer Stellplatzfläche als Nebenanlage gem. § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB erfordert eine hinreichende Sicherung ihrer Zuordnung zu den entsprechenden Hauptanlagen in einem überschaubaren Zeitraum. 2. Die Planung einer Straße im Blockinnenbereich zur rückwärtigen Erschließung der Grundstücke über eine gem. § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauBG festgesetzte Stellplatzanlage setzt die Realisierbarkeit einer Flächenzuteilung voraus, die zur Erreichbarkeit der Grundstücke führt.Aus dem Entscheidungstext |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 KN 156/05 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Schlagworte: | Abwägung, Bebauungsplan, Änderung, Erschließung, Flächennutzungsplan, Funktionslosigkeit, Vertrauensschutz im B-Plangebiet, Wendehammer |
| Leitsatz: | 1. Zur planerischen Neuordnung einer städtebaulichen Gemengelage mit einer Teilveränderung der Erschließungssituation (Einzelfall). 2. Eine 100 m lange und ca. 7 m breite Stichstraße kann auch ohne Wendehammer in einem gewerblich genutzten Bereich eine ausreichende Erschließung sicherstellen.Aus dem Entscheidungstext |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 KN 278/03 | |
| Rechtsgebiete: | FeV, VwGO |
| Schlagworte: | Entziehung, Fahrerlaubnis, Gebührenfestsetzung, Gutachtenanforderung Orientierungssatz: Fristversäumnis wegen Einreichung des Zulassungsantrags beim OVG, Anfechtbarkeit der Gebührenfetsetzung für die Anordnung zur Beibringung eines ärztlichen Gutachtens im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren |
| Leitsatz: | 1. Bei der Anordnung, ein Gutachten beizubringen, handelt es sich um eine vorbereitende Maßnahme, die der Sachverhaltsaufklärung im Hinblick auf die später zu treffende Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis dient (st. Rspr., vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 17.5.1994 - 11 B 157.93 -, DAR 1994, 372). 2. Hinsichtlich der mit der Gutachtenanforderung verbundenen Gebührenfestsetzung ist Gegenstand des Verfahrens, ob die gebührenrechtlichen Vorschriften eine Gebührenerhebung in der bestimmten Höhe vorsehen. Die Rechswidrigkeit der Gutachtenanforderung und der Gebührenerhebung im Übrigen kann der Betroffene im Rahmen der Klage gegen die abschließende Sachentscheidung (Entziehung der Fahrerlaubnis) geltend machen. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 12 LA 426/05 | |