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JuraForum.deUrteileNiedersächsisches OberverwaltungsgerichtVerkündungsdatum12 / 2006 

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht

Entscheidungen 12 / 2006



Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 7 ME 145/06 vom 06.12.2006

Rechtsgebiete:BImSchG
Schlagworte:Immissionsrichtwerte, Schallleistungspegel, Tonzuschlag, Windenergieanlage, Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen, Einhaltung der Immissionsrichtwerte nach der TA Lärm, Tonzuschlag bei Windkraftanlagen, Berechnung mit dem maximalen Schallleistungspegel
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 7 ME 145/06



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 KN 156/05 vom 05.12.2006

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Flächenzuteilung, Nebenanlage, Stellplatzanlage, Zuordnung
Leitsatz:1. Die Festsetzung einer Stellplatzfläche als Nebenanlage gem. § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB erfordert eine hinreichende Sicherung ihrer Zuordnung zu den entsprechenden Hauptanlagen in einem überschaubaren Zeitraum.

2. Die Planung einer Straße im Blockinnenbereich zur rückwärtigen Erschließung der Grundstücke über eine gem. § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauBG festgesetzte Stellplatzanlage setzt die Realisierbarkeit einer Flächenzuteilung voraus, die zur Erreichbarkeit der Grundstücke führt.Aus dem Entscheidungstext
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 KN 156/05

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 KN 278/03 vom 05.12.2006

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Abwägung, Bebauungsplan, Änderung, Erschließung, Flächennutzungsplan, Funktionslosigkeit, Vertrauensschutz im B-Plangebiet, Wendehammer
Leitsatz:1. Zur planerischen Neuordnung einer städtebaulichen Gemengelage mit einer Teilveränderung der Erschließungssituation (Einzelfall).

2. Eine 100 m lange und ca. 7 m breite Stichstraße kann auch ohne Wendehammer in einem gewerblich genutzten Bereich eine ausreichende Erschließung sicherstellen.Aus dem Entscheidungstext
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 KN 278/03

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 12 LA 426/05 vom 04.12.2006

Rechtsgebiete:FeV, VwGO
Schlagworte:Entziehung, Fahrerlaubnis, Gebührenfestsetzung, Gutachtenanforderung Orientierungssatz: Fristversäumnis wegen Einreichung des Zulassungsantrags beim OVG, Anfechtbarkeit der Gebührenfetsetzung für die Anordnung zur Beibringung eines ärztlichen Gutachtens im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren
Leitsatz:1. Bei der Anordnung, ein Gutachten beizubringen, handelt es sich um eine vorbereitende Maßnahme, die der Sachverhaltsaufklärung im Hinblick auf die später zu treffende Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis dient (st. Rspr., vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 17.5.1994 - 11 B 157.93 -, DAR 1994, 372).

2. Hinsichtlich der mit der Gutachtenanforderung verbundenen Gebührenfestsetzung ist Gegenstand des Verfahrens, ob die gebührenrechtlichen Vorschriften eine Gebührenerhebung in der bestimmten Höhe vorsehen. Die Rechswidrigkeit der Gutachtenanforderung und der Gebührenerhebung im Übrigen kann der Betroffene im Rahmen der Klage gegen die abschließende Sachentscheidung (Entziehung der Fahrerlaubnis) geltend machen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 12 LA 426/05


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