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JuraForum.deUrteileNiedersächsisches OberverwaltungsgerichtVerkündungsdatum11 / 2006 

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht

Entscheidungen 11 / 2006



Insgesamt sind 36 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 33 bis 36:


NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 7 ME 176/06 vom 07.11.2006

Rechtsgebiete:AufenthG, PStG
Schlagworte:Bevorstehen, unmittelbares, Duldung, Ehefähigkeitszeugnis, Eheschließung
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 7 ME 176/06



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 11 ME 197/06 vom 02.11.2006

Rechtsgebiete:AufenthG, AufenthV, AuslG, GG
Schlagworte:Aufenthaltserlaubnis, Ausnahmefall, Außergewöhnliche Härte, Familiennachzug, Interessenabwägung, Israelischer Staatsangehöriger, Kontingentflüchtling, Lebenshilfe, Pflegebedürftigkeit, Regelerteilungsvoraussetzungen, Schutz der Familie, Sicherung des Lebensunterhalts, sonstiger Familienangehöriger
Leitsatz:Im Aufenthaltsrecht treten einwanderungspolitische und fiskalische Belange regelmäßig hinter den verfassungsrechtlichen Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) zurück, wenn der im Bundesgebiet aufenthaltsberechtigte Ausländer allein ein eigenständiges Leben (etwa aufgrund von schwerwiegender Erkrankung/Behinderung und/oder fortgeschrittenem Alter mit Pflegebedürftigkeit) nicht führen kann und auf die persönliche Lebenshilfe des nachzugswilligen Familienangehörigen für eine nicht absehbare Zeit angewiesen ist.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 11 ME 197/06

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 OA 187/06 vom 02.11.2006

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Amtsermittlungsgrundsatz, Notwendigkeit, Privatgutachten, Verwaltungsverfahren
Leitsatz:Die Einholung eines Privatgutachtens bereits im Verwaltungsverfahren ist regelmäßig nicht notwendig.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 OA 187/06

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 12 LA 177/06 vom 02.11.2006

Rechtsgebiete:StVZO
Schlagworte:Fahrer, Fahrtenbuch, Fahrtenbuchauflage, Feststellung, Mitwirkung
Leitsatz:Im Rahmen ihrer erforderlichen Ermittlungstätigkeit haben die Ordnungswidrigkeitenbehörden nach ständiger Rechtsprechung dann nicht Anlass zu umfangreichen weiteren Ermittlungen, wenn der Halter des Kraftfahrzeugs, mit dem der Verkehrsverstoß begangen worden ist, nicht hinreichend daran mitwirkt, den verantwortlichen Fahrzeugführer zu bezeichnen. An einer solchen Mitwirkung fehlt es bereits dann, wenn der Fahrzeughalter den Anhörungs- oder Zeugenfragebogen der Ordnungswidrigkeitenbehörde nicht zurücksendet bzw. weitere Angaben zum Personenkreis der Fahrzeugbenutzer nicht macht. Damit hat es regelmäßig sein Bewenden. Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn ein Foto vom Fahrer vorliegt, dieses den Fahrer erkennen lässt, im Verlauf des gegen ihn geführten Ordnungswidrigkeitenverfahrens dann aber nicht mehr als hinreichend aussagekräftig erachtet wird.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 12 LA 177/06


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http://www.juraforum.de/urteile/niedersaechsisches-ovg/uebersicht-2006-11-9

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