JuraForum.de > Urteile > Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht > Verkündungsdatum > 11 / 2006
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| Rechtsgebiete: | AufenthG, PStG |
| Schlagworte: | Bevorstehen, unmittelbares, Duldung, Ehefähigkeitszeugnis, Eheschließung |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 7 ME 176/06 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, AufenthV, AuslG, GG |
| Schlagworte: | Aufenthaltserlaubnis, Ausnahmefall, Außergewöhnliche Härte, Familiennachzug, Interessenabwägung, Israelischer Staatsangehöriger, Kontingentflüchtling, Lebenshilfe, Pflegebedürftigkeit, Regelerteilungsvoraussetzungen, Schutz der Familie, Sicherung des Lebensunterhalts, sonstiger Familienangehöriger |
| Leitsatz: | Im Aufenthaltsrecht treten einwanderungspolitische und fiskalische Belange regelmäßig hinter den verfassungsrechtlichen Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) zurück, wenn der im Bundesgebiet aufenthaltsberechtigte Ausländer allein ein eigenständiges Leben (etwa aufgrund von schwerwiegender Erkrankung/Behinderung und/oder fortgeschrittenem Alter mit Pflegebedürftigkeit) nicht führen kann und auf die persönliche Lebenshilfe des nachzugswilligen Familienangehörigen für eine nicht absehbare Zeit angewiesen ist. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 11 ME 197/06 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Amtsermittlungsgrundsatz, Notwendigkeit, Privatgutachten, Verwaltungsverfahren |
| Leitsatz: | Die Einholung eines Privatgutachtens bereits im Verwaltungsverfahren ist regelmäßig nicht notwendig. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 OA 187/06 | |
| Rechtsgebiete: | StVZO |
| Schlagworte: | Fahrer, Fahrtenbuch, Fahrtenbuchauflage, Feststellung, Mitwirkung |
| Leitsatz: | Im Rahmen ihrer erforderlichen Ermittlungstätigkeit haben die Ordnungswidrigkeitenbehörden nach ständiger Rechtsprechung dann nicht Anlass zu umfangreichen weiteren Ermittlungen, wenn der Halter des Kraftfahrzeugs, mit dem der Verkehrsverstoß begangen worden ist, nicht hinreichend daran mitwirkt, den verantwortlichen Fahrzeugführer zu bezeichnen. An einer solchen Mitwirkung fehlt es bereits dann, wenn der Fahrzeughalter den Anhörungs- oder Zeugenfragebogen der Ordnungswidrigkeitenbehörde nicht zurücksendet bzw. weitere Angaben zum Personenkreis der Fahrzeugbenutzer nicht macht. Damit hat es regelmäßig sein Bewenden. Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn ein Foto vom Fahrer vorliegt, dieses den Fahrer erkennen lässt, im Verlauf des gegen ihn geführten Ordnungswidrigkeitenverfahrens dann aber nicht mehr als hinreichend aussagekräftig erachtet wird. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 12 LA 177/06 | |
"Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht - Entscheidungen 11 / 2006 - Seite 9" © JuraForum.de — 2003-2012
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