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JuraForum.deUrteileNiedersächsisches OberverwaltungsgerichtVerkündungsdatum06 / 2006 

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht

Entscheidungen 06 / 2006



Insgesamt sind 23 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 21 bis 24:


NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 11 ME 172/06 vom 14.06.2006

Rechtsgebiete:Nds. SOG
Schlagworte:Gefahr, konkrete, Generalklausel, polizeiliche, Hooligan, Meldeauflage, Verhaltensstörer, Verhältnismäßigkeit
Leitsatz:Eine auf die polizeiliche Generalklausel gestützte Meldeauflage, mit der ein Hooligan von Spielorten der in Deutschland stattfindenden Fußball-Weltmeisterschaft zu bestimmten Zeiten ferngehalten werden soll, ist rechtmäßig, wenn die auf Vorfälle in der Vergangenheit gestützte Gefahrenprognose ergibt, es sei hinreichend wahrscheinlich, dass sich der Hooligan auch an gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen sog. Problemfans während einzelner Spiele des laufenden Turniers beteiligen werde.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 11 ME 172/06



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 ME 661/06 vom 07.06.2006

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Beschwerde, Erkrankung, psychische, Geschäftsfähigkeit, Streitgegenstand: Erweiterung
Leitsatz:Zur Frage der Zulässigkeit der Erweiterung des Streitgegenstandes im Beschwerdeverfahren.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 ME 661/06

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 11 ME 52/06 vom 06.06.2006

Rechtsgebiete:VwVfG
Schlagworte:Befangenheit, Fairnessgebot, Förderung, Gemeinde, jüdische Staatsvertrag, Zuwendung
Leitsatz:Der Staatsvertrag vom 28. Juni 1983 (Nds. GVBl. S. 394), mit dem sich das Land Niedersachsen gegenüber dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Niedersachsen verpflichtet hat, zu dessen Ausgaben und zu den Ausgaben der jüdischen Gemeinden Niedersachsens für religiöse und kulturelle Bedürfnisse und für Verwaltung jährlich einen Betrag zu zahlen, regelt die Gewährung von Landesleistungen zu dem im Vertrag genannten Zweck abschließend. Ein Förderanspruch kann deshalb nicht unmittelbar gegenüber dem Land durchgesetzt werden, sondern ist an den Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Niedersachsen zu richten.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 11 ME 52/06


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