JuraForum.de > Urteile > Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht > Verkündungsdatum > 04 / 2006
Insgesamt sind 11 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | AufenthG, ZPO, GG |
| Schlagworte: | Aufenthaltserlaubnis, Ausweisungsgrund, Ehefrau, Ehegatte eines Deutschen, Familiennachzug, unanfechtbar abgelehnter Asylantrag, Wahrheitspflicht |
| Leitsatz: | Gegenüber vorliegenden Ausweisungsgründen sind in den Fällen des Familiennachzugs die familiären Bindungen des Nachzugswilligen im Bundesgebiet und die Wertentscheidung des Art. 6 GG nicht auf der Ebene des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG durch Einordnung als Regel- oder Ausnahmefall, sondern allein im Rahmen der Ermessensausübung nach § 27 Abs. 3 Satz 2 AufenthG zu berücksichtigen. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 5 LC 110/05 | |
| Rechtsgebiete: | HwO |
| Schlagworte: | Alarmanlage, Elektrotechniker, Handwerk, Handwerk, wesentliche Tätigkeit, Handwerksbetrieb, Handwerksrolle, IHK-Merkblatt, Überwachungsanlage, VDE-Richtlinie |
| Leitsatz: | Die Planung des Einsatzes von - auch vorgefertigten - Alarmanlagen, sowie das Aufstellen solcher Anlagen und ihre Wartung gehören zu den wesentlichen Tätigkeiten des zulassungspflichtigen Elektrotechnikerhandwerks und dürfen deshalb selbständig im stehenden Gewerbe nur mit Eintragung in die Handwerksrolle ausgeführt werden. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 8 LA 63/05 | |
| Rechtsgebiete: | GG, NBauO |
| Schlagworte: | Aufzug, Behinderte, Heilberuf, Praxisräume |
| Leitsatz: | Sind in einem mehrgeschossigen Gebäude mehrere Arztpraxen verschiedener Fachrichtungen untergebracht, kann den besonderen Anforderungen, welche § 48 Abs. 1 Nr. 6 NBauO zugunsten Behinderter, alter Menschen und Personen mit Kleinkindern stellt, in der Regel nicht dadurch Rechnung getragen werden, dass für diese Personengruppen im Erdgeschoss ein "Funktionsraum" bereitgehalten wird. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 LA 264/05 | |
| Rechtsgebiete: | KapVO |
| Schlagworte: | Berechnungszeitraum, Kapazitätsberechnung, Schwundberechnung: Aktualisierung, Teilstudienplatz |
| Leitsatz: | Es ist für die Aktualisierung der Schwundberechnung nach § 5 KapVO unerheblich, dass die vor dem Beginn des Berechnungszeitraums eingetretene wesentliche Änderung von Daten erst nach dem Beginn des Berechnungszeitraums dem Verwaltungsgericht bekannt gegeben wird. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 NB 348/05 | |