JuraForum.de > Urteile > Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht > Verkündungsdatum > 03 / 2006
Insgesamt sind 30 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | NBauO |
| Schlagworte: | Baugebühren, Herstellungskosten, Rohbauabnahme, Rohbauwert, Windenergieanlagen |
| Leitsatz: | Die Baugebühren für die Genehmigung von Windenergieanlagen sind auf der Grundlage der Herstellungskosten (Nr. 1.1.2 der Anlage 1 zur Baugebührenordnung) zu berechnen. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 LA 137/05 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, BImSchG |
| Schlagworte: | Abwägung, Abwägungsgebot, Erforderlichkeit des Bebauungsplans |
| Leitsatz: | Normenkontrollverfahren, Festsetzung eines eingeschränkten Gewerbegebiets neben einem Mischgebiet. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 9 KN 34/03 | |
| Rechtsgebiete: | BImSchG, GIRL, TA Luft 2002, VwGO |
| Schlagworte: | Beschwerdeverfahren, Genehmigung, immissionsschutzrechtliche, Geruchsimmissionen, GIRL, Rechtsschutz, vorläufiger, TA Luft, VDI-Richtlinie 3471, Vorbringen, erstinstanzliches |
| Leitsatz: | 1.) Auf die Heranziehung der Geruchsimmissionsrichtlinie - GIRL - kann regelmäßig verzichtet werden, wenn die immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage einen nach der TA Luft sowie der VDI-Richtlinie 3471 ausreichenden Abstand zur Wohnbebauung wahrt. 2.) Im Beschwerdeverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist im Fall der Darlegung durchgreifender Gründe gegen die erstinstanzliche Entscheidung durch den dort unterlegenen Antragsgegner und Beschwerdeführer auch das erstinstanzlich bis dahin unberücksichtigte Vorbringen des Antragstellers hinsichtlich weiterer möglicher Rechtsverletzungen zu würdigen. Die Beschränkung des Beschwerdegerichts auf die Prüfung der dargelegten Gründe steht dem nicht entgegen. Diese Beschränkung gilt nur für das Vorbringen des Beschwerdeführers. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 7 ME 159/04 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, ROG |
| Schlagworte: | Ausschlusswirkung, Baugenehmigung, Konzentrationsplanung, Raumbedeutsamkeit, Raumordnungsprogramm, Regionales, Windenergieanlagen, Windkraftanlage |
| Leitsatz: | 1. Eine Windenergieanlage mit einer Gesamthöhe ab 100 m ist im (norddeutschen) Flachland als raumbedeutsam einzuordnen. 2. Ob eine raumbedeutsame Windenergieanlage abweichend vom Regelfall des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB andernorts als auf der für sie raumordnerisch ausgewiesenen Vorrangfläche errichtet werden darf, ist unter Berücksichtigung etwaiger Besonderheiten am geplanten Standort einzelfallbezogen zu überprüfen. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 9 LC 226/03 | |