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JuraForum.deUrteileNiedersächsisches OberverwaltungsgerichtVerkündungsdatum12 / 2005 

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht

Entscheidungen 12 / 2005



Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:


NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 11 ME 163/05 vom 08.12.2005

Rechtsgebiete:AufenthG
Schlagworte:Aufenthaltserlaubnis, Ausreichende Deutschkenntnisse, Integration, Prognoseentscheidung, Straffälligkeit
Leitsatz:Zur Auslegung des Begriffs "Integration" in § 104 Abs. 4 Satz 1 AufenthG.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 11 ME 163/05



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 11 LC 91/04 vom 07.12.2005

Rechtsgebiete:NRettDG, RL 93/104/EG, RettDBedV
Schlagworte:Arbeitsschutz, Arbeitszeit, Bereitschaftsdienst, Eintreffzeit, Rettungsdienst, Tarifvertrag, Wirtschaftlichkeitsgebot
Leitsatz:1. Ein Rettungsdienstträger verstößt gegen das im Nds. Rettungsdienstgesetz verankerte Wirtschaftlichkeitsgebot, wenn er von der tarifvertraglichen Möglichkeit der Einführung von Bereitschaftsdienst für das Rettungsdienstpersonal keinen Gebrauch macht. Die Kostenträger sind nicht verpflichtet, die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.

2. Die Anordnung von Bereitschaftsdienst verletzt nicht Art. 2 Abs. 1 der gemeinschaftsrechtlichen Arbeitszeit-Richtlinie (RL 93/104/EG).
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 11 LC 91/04

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 11 LB 193/04 vom 07.12.2005

Rechtsgebiete:AufenthG
Schlagworte:Abschiebungsandrohung - Mandatsflüchtling, Abschiebungsschutz - Mandatsflüchtling, Mandatsflüchtling - UNHCR, UNHCR - Mandatsflüchtling
Leitsatz:Die Anerkennung durch den UNHCR als Mandatsflüchtling führt nicht zu Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1 Satz 2 2.Alt. AufenthG.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 11 LB 193/04

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 NDH L 6/04 vom 01.12.2005

Rechtsgebiete:NDO
Schlagworte:Disziplinarmaßnahme, Entfernung aus dem Dienst, Finanzbeamter, Milderungsgrund, Steuerhinterziehung, eingeschränkte Steuerungsfähigkeit, psychische Ausnahmesituation, unerlaubte Hilfe in Steuersachen
Leitsatz:Ein Finanzbeamter, der in mehreren hundert Einzelfällen unerlaubte Hilfe in Steuersachen geleistet, dabei in mehr als 190 Fällen falsche Angaben in den Steuererklärungen Dritter eingetragen und darüber hinaus Einkünfte aus der unerlaubten Hilfe in Steuersachen nicht in seinen eigenen Steuererklärungen angegeben hat, ist aus dem Dienst zu entfernen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 NDH L 6/04


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