JuraForum.de > Urteile > Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht > Verkündungsdatum > 12 / 2005
Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | GG, Hochschul-VergabeVO, NHZG |
| Schlagworte: | Ausschlussfrist, Stichtagsregelung, Verfassungsmäßigkeit, Zulassungsantrag, außerhalb der Kapazität |
| Leitsatz: | Zur Verfassungsmäßigkeit der Ausschlussfrist des § 2 Abs. 2 Nr. 2 b Hochschul-Vergabe VO für den Zulassungsantrag außerhalb der festgesetzten Kapazität. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 NB 466/05 | |
| Rechtsgebiete: | NKAG, NStrG |
| Schlagworte: | Anlage, Außenbereich, Einrichtung, öffentliche, Frontlänge, Gemeindeverbindungsstraße, Innenbereich, Straßenausbaubeitrag, Verkehrsanlage |
| Leitsatz: | Ein Grundstück, das mit einem im Außenbereich gelegenen Teil an eine öffentliche Einrichtung angrenzt und zugleich mit einem im Innenbereich gelegenen Teil an einer weiteren Anlage liegt, wird nicht jeweils mit der vollen Grundstücksfläche zu einem Straßenausbaubeitrag herangezogen, sondern mit der Fläche in die Verteilung einbezogen, die sich aus dem Verhältnis der Frontlängen ergibt, mit denen das Grundstück an den jeweiligen Anlagen liegt (Bestätigung der Rspr. des Senats vgl. Urteil vom 12.7.1994 - 9 L 2945/92 -). |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 9 ME 327/05 | |
| Rechtsgebiete: | KrW-/AbfG, NKAG |
| Schlagworte: | Abfallentsorgungsgebühr, Anreizfunktion, Anschluss- und Benutzungszwang, Biotonne, Eigenkompostierung, Gebührenkalkulation |
| Leitsatz: | Der Satzungsgeber muss durch die Gebührenregelung einen Anreiz zur Trennung der Abfallfraktionen geben; die Gebührenregelung soll die Akzeptanz der Bioabfalltonne bewirken; die Eigenkompostierung darf nicht verboten oder unzumutbar erschwert werden; dem Bürger darf nicht über einen "finanziellen Anschlusszwang" eine Biotonne aufgezwungen werden. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 9 LA 87/05 | |
| Rechtsgebiete: | 16.BImSchV, BImSchG, BNatSchG, VerkehrslärmschutzVO, VwGO |
| Schlagworte: | "prioritäre" Vogelarten, Alternative, zumutbare, Kulturlandschaft, historische, Rechtsausübung, unzulässige, Sperrgrundstück, Trennungsgebot |
| Leitsatz: | 1. Auch stark bestandsgefährdete Vogelarten werden von § 10 Abs. 2 Nr. 8 BNatSchG nicht erfasst. 2. Eine andere Verkehrswegführung kann eine zumutbare Alternative im Sinne von § 34 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG sein, wenn durch die Auswirkungen einer solchen Trasse Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) nicht überschritten werden. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 7 MS 91/05 | |