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JuraForum.deUrteileNiedersächsisches OberverwaltungsgerichtVerkündungsdatum09 / 2005 

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht

Entscheidungen 09 / 2005



Insgesamt sind 10 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:


NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 7 KS 220/02 vom 01.09.2005

Rechtsgebiete:BNatSchG, EGV, FStrG, NNatG, Vogelschutz-Richtlinie, VwGO, ZPO
Schlagworte:Artenschutz, Hochwasserschutz, Klagebefugnis bei Rechtsnachfolge im Eigentum, Planfeststellung Straße, Zeitpunkt, maßgeblicher, freie Aussicht, freier Zugang zur Landschaft
Leitsatz:1. Auch bei der Planung einer Straße in einem hochwassergefährdeten Gebiet sind lediglich die mit der Maßnahme adäquat-kausal verbundenen Beeinträchtigungen planerisch zu bewältigen. Ein Anspruch auf einen auf statistisch alle 100 Jahre vorkommende Ereignisse ausgelegten Hochwasserschutz besteht nicht.

2. Beeinträchtigungen besonders geschützter Arten, die sich als unausweichliche Konsequenz rechtmäßigen Handelns ergeben, sind nicht absichtlich im Sinne des § 43 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG (wie BVerwG, Urt. v. 11.01.2001 - 4 C 6.00 -, NVwZ 2001, 1040 (1042) und Beschl. v. 12.04.2005 - 9 VR 41.04 -, NVwZ 2005, 943 (947); entgegen HessVGH, Urt. v. 24.11.2003 - 3 N 1080/03 -, ZUR 2004, 232 und v. 25.02.2004 - 3 N 1699/03 -, NVwZ-RR 2004, 732).
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 7 KS 220/02



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 LC 107/05 vom 01.09.2005

Rechtsgebiete:BauGB, LROP, GG, NROG
Schlagworte:Anpassungspflicht, Designer-Outlet-Center, Einzelhandelsgroßprojekte, Genehmigungsfiktion, Genehmigungsfrist, Hersteller-Direktverkaufszentren, Landesraumordnungsprogramm, Oberzentrum, Selbstverwaltungsgarantie, Ziele der Raumordnung, integrierter Standort, veränderte Sach- und Rechtslage
Leitsatz:1. Die Drei-Monatsfrist des § 6 Abs. 4 Satz 1 BauGB für die Genehmigung eines Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens kann "aus wichtigen Gründen" verlängert werden, wenn sich die mit dem Änderungsverfahren verbundenen Fragen durch Komplexität und ihren Umfang auszeichnen.

2. Ob es sich bei dem in Ziff. C 1.6 04 Satz 1 LROP II 1994 aufgenommenen Plansatz um ein Ziel der Raumordnung handelt, bleibt offen (verneinend Urt. des Senats v. 30.3.2000 - 1 K 2491/98; offen gelassen Beschl. v. 7.3.2002 - 1 MN 3976/01).

3. Bei dem in C 1.6 03 Satz 11 LROP II 2002 für Hersteller-Direktverkaufszentren aufgenommenen Plansatz handelt es sich um eine weder in verfahrensrechtlicher noch in materiell-rechtlicher Hinsicht zu beanstandende Entscheidung des Verordnungsgebers. Danach sind Hersteller-Direktverkaufszentren in Niedersachsen nur in Oberzentren an städtebaulich integrierten Standorten zulässig.

4. Bauleitpläne müssen nicht nur im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Gemeinde, sondern auch noch später an die Ziele der Raumordnung angepasst sein.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 LC 107/05


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