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JuraForum.deUrteileNiedersächsisches OberverwaltungsgerichtVerkündungsdatum09 / 2005 

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht

Entscheidungen 09 / 2005



Insgesamt sind 10 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 MN 113/05 vom 26.09.2005

Rechtsgebiete:BauGB, VwGO
Schlagworte:Antragsbefugnis, Windpark, interkommunales Abstimmungsgebot, unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art
Leitsatz:Plant eine Gemeinde im Anschluss an einen bereits vorhandenen Windpark einer Nachbargemeinde einen Windpark mit neun Windkraftanlagen auf ihrem eigenen Gemeindegebiet, kann der Nachbargemeinde die Antragsbefugnis für einen dagegen gerichteten Normenkontrollantrag fehlen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 MN 113/05



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 11 LC 133/05 vom 22.09.2005

Rechtsgebiete:BPflV, GG, KHG, Nds. KHG, VwVfG
Schlagworte:Auslastungsgrad, Begründungspflicht, Beurteilungsspielraum, Krankenhausfinanzierungsrecht, Pflegesatzfähige Kosten, Pflegesatzparteien, Planbetten, Sachaufklärung, Schiedsstelle, Versorgungsauftrag
Leitsatz:1. Im Schiedsverfahren nach § 18 a KHG gilt vorrangig der Beibringungsgrundsatz; allerdings ist auch der Untersuchungsgrundsatz in gewissem Umfang zu beachten.

2. Ein Schiedsstellenbeschluss ist im Hinblick auf etwaige Verfahrensfehler gerichtlich daraufhin zu überprüfen, ob die Ermittlung des Sachverhalts in einem fairen und willkürfreien Verfahren unter Wahrung des rechtlichen Gehörs erfolgt ist.

3. Zur Überschreitung des Versorgungsauftrages eines Krankenhauses.

4. Die Entscheidung über den voraussichtlichen Auslastungsgrad von Planbetten fällt in den Beurteilungsspielraum der Schiedsstelle.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 11 LC 133/05

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 11 LC 51/04 vom 22.09.2005

Rechtsgebiete:GG, Nds SOG
Schlagworte:Demonstration, Gefahr, konkrete, Gefahrenprognose, Gefährderanschreiben, Maßnahme, polizeiliche, Willensentschließungsfreiheit
Leitsatz:1. Ein polizeiliches Gefährderanschreiben, mit dem dem Adressaten nahegelegt wird, sich nicht an Demonstrationen zu beteiligen, um zu vermeiden, dass er polizeilichen Gefahrabwehrmaßnahmen ausgesetzt wird, greift in die grundgesetzlich geschützte Willensentschließungsfreiheit des Betroffenen, an Demonstrationen teilzunehmen, ein und bedarf deshalb einer gesetzlichen Grundlage.

2. Liegt eine konkrete Gefahr vor, kann ein Gefährderanschreiben auf die polizeiliche Generalklausel gestützt werden, wenn die durch Tatsachen belegte Besorgnis besteht, der Adressat werde mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Straftaten begehen, die im sachlichen Zusammenhang mit dem Gefährderanschreiben stehen, und sich deshalb als Störer erweisen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 11 LC 51/04

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 11 LC 87/04 vom 22.09.2005

Rechtsgebiete:BPflV, GG, KHG
Schlagworte:Abweichende Belegung, Erstattungsanspruch, Krankenhausbudget, Krankenkassen, Mehrerlösausgleich, Pflegesatzrecht, Planbetten, Schiedsstelle, Versorgungsautrag
Leitsatz:Der Begriff des Mehrerlöses durch eine "abweichende Belegung" in § 12 Abs. 4 Satz 1 BPflV bezieht sich auf Mehrerlöse, die dadurch entstanden sind, dass die Planbetten zu einem höheren Grad genutzt worden sind, als bei der Budgetvereinbarung bzw. -festsetzung zugrunde gelegt. Die Vorschrift gilt damit nicht für den Fall einer (zusätzlichen) Inanspruchnahme von Reha-Betten außerhalb des Versorgungsauftrages des Krankenhauses.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 11 LC 87/04


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